Ein Detektiv (v. lat. detegere =entdecken, aufdecken) oder auch Privatdetektiv oder Privatermittler
ist eine Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch
Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen usw. Erkenntnisse und
Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtsverwertbarem
Beweismaterial.
Der Begriff Privatdetektiv ist aus der
Übersetzung des angelsächsischen private investigator oder private
detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in
angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den
Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied
damit klarstellen wollen.
Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als
Unterscheidung vom sog. Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann
freiberuflich oder in einer Detektei als Angestellter arbeiten.
Deutsche Detektive genießen keinerlei
Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz.
Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und
sind normale Gewerbetreibende.
Detektive arbeiten mitunter am Rande der
Legalität, da sie für ihre alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig
nur über dunkle Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung
das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (z.B. Kfz-Halterermittlung),
das nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden bisweilen
diverse Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen.
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